Elternbeiträge

Kosten für die Betreuung - die rechtlichen Regelungen zu den Elternbeiträgen

Die Eltern, oder diesen rechtlich gleichgestellten Personen, mit denen das zu betreuende/betreute Kind zusammenlebt, haben für die Betreuung ihres Kindes monatliche "Elternbeiträge" zu entrichten. Grundlage zur Beitragserhebung ist die Satzung über Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung.

Der Beitrag wird entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern vom Jugendamt für alle in Dortmunder Tageseinrichtungen betreuten Kinder festgesetzt.

Zu diesem Zweck teilt der Träger der Einrichtung dem Jugendamt umgehend nach Aufnahme des Kindes Namen, Anschrift, Geburtsdatum, die Aufnahme- und Abmeldedaten, Betreuungsform sowie die entsprechenden Angaben über die Eltern mit.

Die Eltern haben dem Jugendamt Dortmund ihre Einkommensverhältnisse schriftlich anzugeben und nachzuweisen, damit ermittelt werden kann, welche Einkommensgruppe ihren Elternbeiträgen zugrunde zu legen ist.

Auf Antrag können die Elternbeiträge ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Familien nicht zuzumuten ist.

Jugendamt Dortmund - Elternbeiträge

Ostwall 64

44135 Dortmund

Telefon: 0231 50 0

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Öffnungszeiten:

Montag - Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch und Freitag geschlossen