| Umgemeindung |
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Kirchengemeinden sind in Deutschland in der Regel Wohnsitzgemeinden. Das heißt, Christen gehören zu der Gemeinde, in deren Gemeindebereich sie wohnen. Auf besonderen Wunsch kann die Mitgliedschaft aber auch unabhängig vom Wohnsitz gemacht werden. Gründe für eine Umgemeindung Beim Umzug geht die Zugehörigkeit zur alten Ortsgemeinde verloren und man ist automatisch Gemeindeglied in der neuen Gemeinde. Diese Praxis ist manchmal nicht erwünscht. Der Kontakt zur alten Gemeinde soll vielleicht erhalten bleiben, oder Personenbindungen, die über Jahre gewachsen sind, spielen eine wichtige Rolle. Diese Regelung besteht seit Längerem im gesamten Bereich der Ev. Kirche in Deutschland [EKD]. Die Voraussetzungen sind: eine erkennbare kirchliche Bindung an die Wunschkirchengemeinde Antrag Möchten Sie zielgerichtet zu unserer Gemeinde gehören, können Sie in einem der Gemeindebüros oder direkt bei einem oder einer unserer Pfarrer/innen einen Antrag auf Umgemeindung stellen. Der gewünschte Pfarrbezirk sollte dabei angegeben werden oder wird später festgelegt. Wir nehmen uns Zeit für Sie und besprechen den weiteren Ablauf. Nach einem Gespräch mit dem/der zuständigen Pfarrer/in (wenn Tauf und/oder Konfirmationsurkunde zur Hand sind, am besten mitbringen!) entscheidet das Presbyterium über die Umgemeindung. Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Übrigens: Die Mitgliedschaft in der Wunschgemeinde endet, wenn Sie eine Änderung beantragen oder - was wir natürlich nicht hoffen - Ihren Austritt aus der Kirche erklären. Sie endet auch, wenn Sie den Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen durch Umzug verlassen. Es sei denn, Sie stellen innerhalb der genannten Fristen einen Antrag auf Fortsetzung der Mitgliedschaft. |
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