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19 | 05 | 2012
Austritt aus der Kirche PDF Drucken E-Mail

  Austritt aus der Kirche

Im Gegensatz zum "Eintritt in die Kirche" können Sie dies nicht in Ihrer Kirchengemeinde tun, sondern müssen dazu zum Amtsgericht.

Für uns ist es wichtig Ihre Beweggründe, die Sie zu diesem Schritt bewogen haben, zu erfahren. Deshalb bieten wir Ihnen gerne ein Gespräch an, oder geben Sie uns diese per Email bekannt.

 

Abmeldung

Sie geben eine Austrittserklärung beim Amtsgericht Dortmund ab, Gerichtsstraße 22, Telefon 926-0. Als Unterlagen benötigen Sie dort nur Ihren Personalausweis.