| Eintritt in die Kirche |
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Sie können sich vorstellen, sich unserer Kirche anzuschließen? Oder Sie kennen jemanden, der das erwägt? Das würde uns sehr freuen. Denn mit jedem Menschen, der dazukommt, wird das Ganze unserer Glaubensgemeinschaft vielfältiger und reicher. Wir möchten Ihnen darum den Weg zu uns so einfach wie möglich machen. Und zugleich uns darum bemühen, Ihre Mitgliedschaft zu einem guten und wichtigen Element Ihres Lebens werden zu lassen. Anmeldung Wenn Sie in die Kirche eintreten wollen, gehen Sie entweder zur Kirchlichen Wiedereintrittstelle in der Reinoldikirche oder wenden Sie sich an eine/n unserer Pfarrer. Gern vermitteln auch unsere Gemeindebüros den Kontakt. Dann wird Sie der/die zuständige Pfarrer/in ansprechen. Wenn Sie mögen, können Sie auch schon das Eintrittsformular ausfüllen und es zum Gespräch mitbringen. Wenn Sie mögen, nehmen wir uns gern Zeit für Sie und Ihre Fragen, Erwartungen oder Probleme. Erwarten Sie keine Glaubensprüfung von uns. Niemand verlangt von Ihnen eine Rechtfertigung. Sie haben aber ein Recht darauf, uns Fragen zu stellen und uns Ihre Meinung zur Geltung zu bringen. Ablauf Wenn Sie bereits getauft sind oder früher Mitglied einer Kirche waren, dann bringen Sie bitte die Taufurkunde, (Konfirmationsschein) oder die Austrittserklärung des Amtsgerichts mit. Wenn Sie die Unterlagen nicht mehr besitzen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird Sie eine/r unserer Pfarrer/innen gern beraten, wie Sie sich auf Ihre Taufe vorbereiten können. Ihr Eintritt in die Kirche wird unmittelbar rechtskräftig. Sie wählen dabei Ihren Wunschpfarrbezirk oder wir schlagen Ihnen einen geeigneten Pfarrbezirk vor. Natürlich bekommen Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihren Eintritt. Wenn Sie mögen, überlegen wir gern mit Ihnen, Ihrem Eintritt eine besondere Form zu geben, zB. im Rahmen eines Gottesdienstes. Vielleicht mit anderen neuen Gemeindegliedern gemeinsam? Falls für Sie rechtliche Verpflichtungen wie die Kirchensteuerpflicht wirksam werden, werden Sie darüber informiert. Besonderes Ihre Aufnahme bzw Wiederaufnahme in unsere Kirchengemeinde kann auch von einer Pfarrerin, einem Pfarrer an einem anderen Ort der Evangelischen Kirche in Deutschland vollzogen werden. |


